Gütezeichen
Bei der Realisierung von Graffitientfernung und Graffitiprophylaxe haben sich die Mitglieder der Gütegemeinschaft bauphysikalische, bauchemische, sicherheitstechnische, ökologische und umweltspezifische Grundregeln zu eigen gemacht und damit einen hohen Qualitätsstandard ermöglicht und in die Praxis umgesetzt.
Die ständige Weiterentwicklung dieses Qualitätsstandards führte im Herbst 1999 zur Anerkennung durch das RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. Die Gütegemeinschaft Anti-Graffiti e.V. ist Mitglied des RAL e.V. und berechtigt, ein markenrechtlich geschütztes Gütezeichen zu vergeben. Dieses Gütezeichen steht für Zuverlässigkeit, Qualität und Nachhaltigkeit in der Graffitientfernung und -prävention.
Es schafft Vertrauen bei Kunden und Partnern, da es sicherstellt, dass alle Dienstleistungen den höchsten fachlichen und ökologischen Standards entsprechen. Darüber hinaus dient es als Orientierungshilfe für Auftraggeber, die eine qualitativ hochwertige und verantwortungsvolle Ausführung sicherstellen möchten.
Die regelmäßige Überprüfung durch unabhängige Prüfstellen garantiert, dass die strengen Vorgaben des Gütezeichens dauerhaft eingehalten werden.
Technische Qualitätsparameter wurden durch gütegesicherte Verfahrens- und Handlungsanweisungen zu einem Qualitätsmanagement verknüpft. Auf der Basis aktueller Erkenntnisse wurden erarbeitet:
- Regelwerk für die Bewertung von Verfahren, Technologien und Materialien zur Graffitientfernung und Graffitiprophylaxe (ReGG)
- Güte- und Prüfbestimmungen für die Graffitientfernung und Graffitiprophylaxe, sowie dafür geeignete Materialien
- Durchführungsbestimmungen für die Verleihung und Führung des RAL Gütezeichens Anti-Graffiti mit den Inschriften:
Die Vergabe des Gütezeichens erfolgt nach Prüfung durch unabhängige Prüfinstitute sowie turnusmäßige Fremdüberwachung.
Die Gütegemeinschaft gibt in unregelmäßigen Abständen Informationen heraus, das aktuelle Angebot kann über das Formular bestellt werden. Die Listen der Gütezeichen können auf dieser Homepage unter Dienstleistung bzw. Produkte eingesehen werden.
Regelwerk
Regelwerk für die Bewertung von Verfahren, Technologien und Materialien zur Graffitientfernung und Graffitiprophylaxe (ReGG)
Einleitung
Das Regelwerk ReGG geht auf die Entwicklungsarbeiten von Dr. Kupfer aus dem Jahr 2000 zurück. Das ReGG III ist die dritte überarbeitete Ausgabe. Die Prüfprozedur ist unter Labkupfer® geschützt.
Prüfverfahren für Anti-Graffiti-Systeme
Im Mittelpunkt der Prüfung der Anti-Graffiti-Systeme (AGS) steht die Überprüfung der Funktionalität auf Betonsteinen (Grundprüfung) und/oder allen alternativen Baustoffen (Eignungsprüfung).
Die Funktionalität wird durch die Entfernung von definierten Farbmitteln (in der Regel zehn Farbmittel) vom mit dem AGS behandelten Probekörper im Vergleich zum unbehandelten Probekörper bestimmt. Dafür wird die augenoptische Bestimmung von Reinigungskennzahlen mit der farbspektroskopischen Messung (EN ISO 11664-4: Farbmetrik – Teil 4: CIE 1976 L*a*b* Farbenraum (ISO 11664-4:2008)) ergänzt.
Die Mindestanforderung für die an nachträglich applizierten AGS beträgt 90 %. Vorfabrizierte Baustoffe mit Anti-Graffiti-Eigenschaften (z. B. Pulverlacke auf Trägern) sollen bei der Funktionalität mindestens eine Funktionalität von 95 % besitzen.
Die Graffitientfernung im Test wird entsprechend der vom Hersteller der AGS vorgegebenen Reinigungstechnik durchgeführt. Dabei sind alle chemischen Graffitientferner bzw. Hilfsstoffe (z. B. alkalische Schattenentferner) zugelassen. Allerdings muss ein Reinigungszyklus innerhalb einer Stunde durchführbar sein. Nachreinigungen (z. B. Oxidatives Bleichen von Farbschatten durch 24 h Einwirkung) sind nur nach dem letzten (bei dauerhaften AGS zumeist nach Zyklus 15) Reinigungszyklus möglich. Der detaillierte Ablauf der Reinigung wird im Testbericht dokumentiert.
Abhängig von der Testaufgabe und ob es sich bei dem AGS um eine Beschichtung handelt, werden folgende Parameter bestimmt:
– Glanzwert DIN EN ISO 2813:2015-02
– Statischer Kontaktwinkel mit Wasser DIN 55660-1
– Imprägnierwert Patent DE Nr. 10 2007 048 734
Für die Untersuchung der AGS sind drei Stufen vorgesehen. Neben unbewitterten behandelten Probekörpern werden die Teste an zusätzlichen drei bzw. zwölf Monate natürlich bewitterten behandelten Probekörpern wiederholt.